Informationen zum Batteriegesetz (gemäß EU-Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006)

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)



Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:




batterie-icon.png Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenfrei abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher auch unter unseren folgenden Annahmestellen unentgeltlich abgeben oder an uns versenden.
entsorgungstonne.png Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Auf Batterien, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten und mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befinden sich außerdem die chemischen Bezeichnungen der jeweiligen Metalle - dabei steht "Hg" für Quecksilber, "Cd" für Cadmium und "Pb" steht für Blei.

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